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Medizinische Handschuhe

Einmal-Schutzhandschuhe für Reinigung, Desinfektion und Labor

Nicht jeder Einmalhandschuh ist ein Schutzhandschuh im rechtlichen Sinn. Wer Personal vor Chemikalien oder Mikroorganismen schützen muss, braucht einen Handschuh, der als persönliche Schutzausrüstung gekennzeichnet ist.

Untersuchungshandschuh und Schutzhandschuh: der Unterschied

UntersuchungshandschuhSchutzhandschuh
EinstufungMedizinproduktPersönliche Schutzausrüstung (PSA)
Rechtsgrundlage in der EUVerordnung (EU) 2017/745 (MDR)Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung)
Schützt vor allemPatientin oder Patient und Anwender vor KeimübertragungDie tragende Person vor Gefahren am Arbeitsplatz
Wichtige NormenEN 455EN ISO 374 (Chemikalien, Mikroorganismen), EN ISO 21420 (allgemeine Anforderungen)

Viele Einmalhandschuhe sind nach beiden Regelwerken gekennzeichnet. Das ist dann auf der Verpackung angegeben.

PSA-Kategorien

Die PSA-Verordnung teilt Schutzausrüstung nach dem Risiko ein, vor dem sie schützen soll.

  • Kategorie I: minimale Risiken, zum Beispiel leichte Verschmutzung oder milde Reinigungsmittel.
  • Kategorie II: Risiken, die weder unter Kategorie I noch unter Kategorie III fallen, etwa mechanische Gefahren.
  • Kategorie III: Risiken mit möglichen schweren oder irreversiblen Gesundheitsschäden. Dazu zählen gefährliche Chemikalien und biologische Arbeitsstoffe. Handschuhe dieser Kategorie werden von einer benannten Stelle geprüft und überwacht.

EN ISO 374 als Orientierung

Die Normenreihe EN ISO 374 beschreibt Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen. Teil 1 teilt Chemikalienschutzhandschuhe in die Typen A, B und C ein. Der Typ richtet sich danach, gegen wie viele Prüfchemikalien der Handschuh über welchen Zeitraum dicht bleibt. Auf der Verpackung stehen dann Kennbuchstaben für die geprüften Chemikalien.

Teil 5 betrifft den Schutz gegen Mikroorganismen. Ein Handschuh, der auch gegen Viren geprüft wurde, trägt unter dem Piktogramm zusätzlich den Hinweis VIRUS.

Für die Praxis heißt das: Prüfen Sie, ob die auf dem Handschuh angegebenen Chemikalien und Zeiten zu den Mitteln passen, die Ihr Personal tatsächlich verwendet. Die Angaben zur Beständigkeit gegen ein bestimmtes Desinfektionsmittel stehen oft beim Hersteller des Handschuhs oder des Mittels.

Einsatz in Reinigung, Desinfektion und Labor

  • Flächendesinfektion und Aufbereitung von Medizinprodukten: Handschuh muss gegen das eingesetzte Mittel beständig sein, eine längere Stulpe schützt das Handgelenk.
  • Reinigung in Pflegeeinrichtungen und Kliniken: robuste Einmalhandschuhe, bei Kontakt mit Ausscheidungen mit Schutz gegen Mikroorganismen.
  • Labor: Schutz gegen biologische Proben und je nach Tätigkeit gegen Chemikalien. Die Gefährdungsbeurteilung legt fest, was nötig ist.

Schutzhandschuhe über NobiCare beschaffen

Welche Kennzeichnung ein Handschuh aus unserem Sortiment trägt, steht im Datenblatt und auf der Verpackung. Beides stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung, ebenso Konformitätserklärungen und Prüfberichte zum konkreten Produkt.

Nennen Sie uns in Ihrer Anfrage die Tätigkeit, die eingesetzten Mittel und die Anforderungen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Dann können wir gezielt prüfen, welches Produkt in Frage kommt.

FAQ

Häufige Fragen

Nein. Ein Untersuchungshandschuh ist ein Medizinprodukt. Als Schutzhandschuh gilt er nur, wenn er zusätzlich nach der PSA-Verordnung geprüft und gekennzeichnet ist.

Schutz vor gefährlichen Chemikalien und Mikroorganismen fällt in der Regel unter Kategorie III. Welche Anforderungen in Ihrer Einrichtung gelten, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Er zeigt an, dass der Handschuh nach EN ISO 374-5 zusätzlich auf Dichtheit gegenüber Viren geprüft wurde.

Das hängt vom konkreten Produkt ab. Kennzeichnung und Nachweise nennen wir Ihnen im Angebot, Zertifikate stellen wir auf Anfrage bereit.

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